Unser Jobcoachingangebot - Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
Was ist das ?
Wir sind zugelassener Träger nach AZAV für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung nach § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 5 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, die individuelle lntegrationsunterstützung und Professionalisierung der Präsentation der eigenen Persönlichkeit.
Für Teilnehmer entstehen keinerlei Kosten, da diese von der zuständigen Agentur für Arbeit oder vom zuständigen Jobcenter übernommen werden.
Die Coachingangebote haben das Ziel die individuelle Beschäftigungsfähigkeit durch Erhalt und Ausbau ihrer Fertigkeiten und Fähigkeiten zu fördern sowie die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Dazu bieten wir Unterstützung im Bewerbungs- und Aktivierungsprozess, Förderung von Schlüsselqualifikationen und Kernkompetenzen und die nachhaltige lntegration in den Arbeitsmarkt.
Die Maßnahme wird bei uns als Einzelmaßnahmen durchgeführt, sodass individuell auf Sie eingegangen werden kann. Diese findet mindestens 2x pro Woche statt und umfasst insgesamt 60 Unterrichtseinheiten (je 45 Min.)
Die Inhalte
Die Vorraussetzungen zur Teilnahme
Sie sind:
und
Die Beantragung
Die Förderung einer Maßnahme zur beruflichen Eingliederung muss Ihre Agentur für Arbeit beziehungsweise Ihr Jobcenter vor Maßnahmebeginn genehmigen.
Sobald Sie die schriftliche Bewilligung erhalten haben, können Sie an der bewilligten Maßnahme teilnehmen.
Sie haben Fragen ?
Sehr gern stehen wir Ihnen bei Fragen zur Verfügung und unterstützen Sie gern.
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